Setting und Rahmenbedingungen
Erstgespräch:
In einem Vorgespräch wird die Ausgangssituation besprochen, das ungefähre Ausmaß der erforderlichen Einheiten abgeschätzt und die Höhe des Honorars vereinbart.
Die Dauer einer Therapieeinheit beträgt 50 Minuten.
Es gilt der Grundsatz der Verschwiegenheitspflicht nach §15 Psychotherapiegesetz.
Absageregelung:
Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, danach ist das Honorar in voller Höhe zu begleichen.